EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher

30. September 2025

Wichtiger Termin: Der nächste Fördercall für alle Kategorien (A–D) startet am 08.10.2025 und läuft nur bis zum 22.10.2025 – inklusive des attraktiven “Made in Europe”-Bonus.


Wir helfen und unterstützen dich bereits vor dem Start des Fördercalls mit einer professionellen Energieberatung. Der Antrag selbst muss zwar von dir eingereicht werden, doch wir begleiten dich mit unserer Expertise, zeigen dir Schritt für Schritt den genauen Ablauf und bereiten dich optimal auf die Antragstellung vor.


Sichere dir jetzt gleich einen Termin für deine Energieberatung – die Plätze sind begrenzt!


Warum jetzt handeln?

Die EAG-Investitionsförderung ist eine einmalige Chance, beim Bau oder der Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers bis zu 30 % der förderfähigen Kosten zurückzuerhalten. Da die Fördercalls zeitlich stark begrenzt sind und die Nachfrage hoch ist, gilt: Wer vorbereitet ist, hat die besten Chancen.


Das Wichtigste zur Förderung im Überblick:

  • Gefördert wird pro installiertem kWp bei PV-Anlagen sowie pro kWh nutzbarer Kapazität beim Stromspeicher.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 30 % der anrechenbaren Netto-Kosten.
  • Förderanträge müssen im Rahmen des Fördercalls über die Website der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG)eingereicht werden.
  • Der Bau darf nicht vor dem 21. April 2022 begonnen haben.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch nicht erfolgt sein.


Ticketziehung: Am ersten Tag des Calls (ab 17:00 Uhr) kannst du ein Ticket ziehen. Mit Ticket eingereichte Anträge werden bevorzugt behandelt – schnell sein lohnt sich also!


Förderfähige Projekte:

  • Neue PV-Anlagen oder Erweiterungen bis zu 1.000 kWp
  • Anlagen, die nicht unter den Nullsteuersatz (MwSt.-Befreiung) fallen
  • Stromspeicher bis zu 50 kWh nutzbarer Kapazität (mindestens 0,5 kWh pro installiertem kWp), wenn sie gemeinsam mit der PV-Anlage neu errichtet werden
  • Projekte von natürlichen und juristischen Personen
  • Anlagen, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht in Betrieb sind
  • Vorhaben, für die alle erforderlichen Genehmigungen in 1. Instanz sowie eine Zählpunktnummer vorliegen


Unser Tipp: Wer rechtzeitig vorbereitet ist, maximiert seine Chancen auf den Zuschuss. Buche jetzt deinen Beratungstermin bei uns und sichere dir wertvolle Unterstützung – bevor der Fördercall startet.

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